Samstag, 04.02.2012        16:07 Uhr  
 
  Über uns  ·  Abdeckungsgebiet  ·  Fotogalerie  ·  Geschichte  ·  AGB  ·    
 
 
     
 

Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die Rega-Sense AG in Düdingen (in der Folge Rega-Sense genannt) beliefert ihre Abonnenten mit Radio- und TV-Signalen sowie weiteren Dienstleistungen in den Gemeinden Alterswil, Cordast, Bösingen, Brünisried, Düdingen, Gammen, Gurmels, Heitenried, Kleinbösingen, Kleingurmels, Klein-Gümmenen, Kriechenwil, Laupen, Liebistorf, Oberschrot, Plaffeien, Plasselb, Rechthalten, Rizenbach, Berg/Ried bei Schmitten, St. Antoni, St. Ursen, Tafers, Wallenbuch und Zumholz.
Als Abonnent gilt, wer von der Rega-Sense Signale bezieht. Als Abonnent kann auch ein Vertreter von mehreren Bezügern, Mietern, Berechtigten etc. auftreten.

2. Signallieferung / Betriebsunterbruch

Die Rega-Sense ist bemüht, eine möglichst unterbruchsfreie und qualitativ hochstehende Signallieferung sicherzustellen. Eine absolute Liefergarantie kann jedoch nicht garantiert werden. Kurze Unterbrüche bei Reparaturen, Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten sind unvermeidlich.
Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schäden, welche aus Unterbruch oder Einschränkung der Signallieferung entstehen.

3. Senderwahl

Die Auswahl der Sender ist Sache der Rega-Sense resp. deren Signallieferanten. Wünsche der Abonnenten werden soweit möglich berücksichtigt.

4. Kündigung

Der Abonnent kann das Benützungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich auf Ende jedes Quartals kündigen. Der Anschluss wird unmittelbar nach dem Kündigungstermin plombiert oder abgehängt.

5. Gebühren

Die Abonnementsgebühren sind im voraus zahlbar und werden einmal jährlich erhoben, gegen Aufpreis auch halb- oder vierteljährlich. Erfolgt die Freischaltung vor dem 10. Tag des Monats, wird der ganze Monat in Rechnung gestellt. Es wird nicht zwischen TV- und Radiogebühren unterschieden. Somit wird die ganze Gebühr geschuldet, auch wenn nur TV- oder nur Radioprogramme empfangen werden. Auch Bezüger von ausschliesslich digitalen Signalen (Radio/TV, aber auch Internet/Telefonie des Anbieters Senselan GmbH) schulden der Rega-Sense die Abonnementsgebühr. Allfällige Gebührenänderungen werden mit der Rechnungsstellung mitgeteilt und gelten ohne Kündigung innert 30 Tagen als akzeptiert.
Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, im Verzug, und die Rega-Sense ist berechtigt, für den ausstehenden Betrag Mahnspesen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug, spätestens jedoch nach der 3. Mahnung, ist die Rega-Sense berechtigt, die betroffene Dienstleistung sowie alle übrigen Dienstleistungen sofort zu unterbrechen oder zu beenden.

6. Anschluss

Der Anschluss ans Kabelnetz der Rega-Sense kann mündlich oder schriftlich beantragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Anschluss besteht nicht.
Für den Anschluss einer Liegenschaft wird eine einmalige Anschlussgebühr verrechnet. Diese hat keinen Zusammenhang mit den Abonnementsgebühren.

7. Signalübergabestelle / Hausinstallation

Die Anschlussleitung bis Parzellengrenze ist Sache der Rega-Sense. Die Grabarbeiten auf dem Grundstück selber sind Sache des Hauseigentümers. Er hat die entsprechenden Kosten zu tragen. Die Signalübergabestelle ist beim Hausanschlusskasten.
Die Hausinstallation ist Sache des Hauseigentümers. Sie ist entsprechend den heutigen technischen Anforderungen bzw. entsprechend den Normen der Rega-Sense zu erstellen und zu unterhalten. Der Hauseigentümer hat die entsprechenden Kosten zu tragen.

8. Wohnungswechsel / Adressänderung

Wohnungswechsel und Adressänderungen sind der Rega-Sense mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen, nach Möglichkeit unter Angabe des Namens des Vor- und Nachmieters. Bei Wegzug aus dem von der Rega-Sense versorgten Gebiet hat der Abonnent das Benützungsverhältnis ordnungsgemäss (gemäss Ziff 4) zu kündigen.

9. Kontrolle

Die von der Rega-Sense beauftragten Personen sind berechtigt, die Liegenschaft samt Räumlichkeiten für Installationen, Kontrollen, Reparaturen etc. nach Voranmeldung zu betreten.

10. Dienstbarkeit

Der Eigentümer gewährt der Rega-Sense bzw. deren Rechtsnachfolgerin die für den Anschluss einer Liegenschaft notwendigen Begehungs-, Durchleitungs- und Installationsrechte für das entsprechende Grundstück unentgeltlich.

11. Haftung

Die Rega-Sense übernimmt keine Haftung für den Inhalt und die Verfügbarkeit der TV- und Radioprogramme. Jede weitere Haftung der Rega-Sense für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand

Auf diesem Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der Rega-Sense AG.

Düdingen, Februar 2007

 
     
 
     
 
  AGB  ·  Disclaimer  ·  Impressum